Alles was Recht ist....!
Recht im Internet, etc...!
Versteigerungen Konkurse in Österreich
Das Recht besteht in der Regel aus der Gesammtheit von Normen. Eine Gesellschaft kommt ohne Normen nicht aus. Es gibt ein öffentliches Recht, ein Privatrecht und ein Strafrecht. Verkehrsrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Eigenrecht, Gewohnheitsrecht, sind weitere Gliederungen des Rechtes! Im Gegensatz zu Moral und Sitte wird der Rechtsbruch vom Staat geahndet. Je nach Staatsformen können sich Moral, Sitte und Recht oftmals überschneiden. Recht und Moral sind in unseren Breiten oft deckuungsgleich, aber nicht immer. Man empfindet Recht oft sehr unterschiedlich, aber das gesunde Menschenempfinden, ist oft Vorausetzung, wie Gesetze beurteilt und eingehalten werden!
Das Recht ist eine Werteordnung wo Willkür keinen Platz haben sollte. Das Recht wird in Gesetzte geformt und regelt das Zusammenleben eines Staates oder einer Gruppe von Menschen. Auch im Sport müssen Spielregeln und das gemeinsamme ausüben von Sport in Regeln gefasst werden. Um so mehr sich Staatsrecht und Völkerrecht aneinander angleichen, um so höher ist die Rechtssicherheit eines Staates!
Recht haben und Recht bekommen, sind auch in Demokratien nicht immer das Gleiche!
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Hier gilt kein Recht...!
29.11.2007 sir